FAMILIENRECHT

Wir beraten sie umfassend bei Problemen im Familienrecht:

Dazu gehört keineswegs nur das Recht der Ehescheidung, sondern auch:

  • Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Unterhaltsrecht unter getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Eheliches Güterrecht: z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, gemeinschaftliches Eigentum
  • Sorge- und Umgangsrecht für eheliche Kinder
  • Recht des nichtehelichen Kindes (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
  • Recht der Ehewohnung und des Hausrates

Hinzu kommen Gebiete, bei denen familienrechtliche Fragen auftauchen können und enge Bezüge bestehen:

  • Namensrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht (z.B. bei Familienunternehmen und -gesellschaften)
  • Steuerrecht (z.B. steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung)
  • Mietrecht (z.B. Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei Trennung oder Scheidung)Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder

In diesem Zusammenhang erstellen wir auch für Sie die passenden Verträge:

  • Gestaltung eines Ehevertrages vor oder nach der Hochzeit oder im Trennungsstadium
  • Entwurf von Erbvertrag oder Testament
  • Beratung und Gestaltung bei Familienunternehmen und Familiengesellschaften; Regelung der Unternehmensnachfolge durch Familienangehörige
  • Unterhaltsvertrag mit Angehörigen
  • Verträge zur Vermögensübertragung unter Familienangehörige