FAMILIENRECHT
Wir beraten sie umfassend bei Problemen im Familienrecht:
Dazu gehört keineswegs nur das Recht der Ehescheidung, sondern auch:
- Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
- Unterhaltsrecht unter getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Eheliches Güterrecht: z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, gemeinschaftliches Eigentum
- Sorge- und Umgangsrecht für eheliche Kinder
- Recht des nichtehelichen Kindes (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
- Recht der Ehewohnung und des Hausrates
Hinzu kommen Gebiete, bei denen familienrechtliche Fragen auftauchen können und enge Bezüge bestehen:
- Namensrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht (z.B. bei Familienunternehmen und -gesellschaften)
- Steuerrecht (z.B. steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung)
- Mietrecht (z.B. Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei Trennung oder Scheidung)Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
In diesem Zusammenhang erstellen wir auch für Sie die passenden Verträge:
- Gestaltung eines Ehevertrages vor oder nach der Hochzeit oder im Trennungsstadium
- Entwurf von Erbvertrag oder Testament
- Beratung und Gestaltung bei Familienunternehmen und Familiengesellschaften; Regelung der Unternehmensnachfolge durch Familienangehörige
- Unterhaltsvertrag mit Angehörigen
- Verträge zur Vermögensübertragung unter Familienangehörige